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Stadt Zwickau
Ausweisdokumente auf Gültigkeit prüfen
Veröffentlichung: 11.01.2018



Das Bürgeramt informiert:

Die Stadtverwaltung Zwickau weist darauf hin, dass - gemäß Personalausweisgesetz – jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr grundsätzlich dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dieser Pflicht kommt man auch durch Besitz eines gültigen Reisepasses nach. Es ist die Aufgabe jedes Einzelnen, die Gültigkeitsdauer seines Personaldokuments zu prüfen und rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen.

Besitzt man vorsätzlich kein gültiges Dokument, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Dauer der Ungültigkeit.

Für Reisen in das Ausland benötigt zudem jedes Kind ein eigenes Personaldokument. In Frage kommt ein Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr), ein Personalausweis oder Reisepass. Bei bereits vorhandenen Kinderreisepässen ist es während der Gültigkeitsdauer möglich, das Lichtbild und die Größenangabe des Kindes zu aktualisieren. Das Bürgeramt empfiehlt, vor Auslandsreisen die Dokumente aller Familienmitglieder auf Ihre Gültigkeit hin zu prüfen.

Als Pass- und Personalausweisbehörde ist der Bürgerservice im Rathaus die Anlaufstelle für diese Angelegenheiten. Für die Beantragung sind die persönliche Vorsprache, ein aktuelles biometrisches Passbild sowie die Geburts- oder Eheurkunde bzw. das Stammbuch erforderlich (die Urkunde, die den aktuellen Namen wiedergibt).

Bei Antragsstellung ist folgende Gebühr zu entrichten:

Personalausweis unter 24 Jahre  22,80 €

Personalausweis über 24 Jahre  28,80 €

Reisepass unter 24 Jahre  37,50 €

Reisepass über 24 Jahre  60,00 €

Das Dokument kann in der Regel nach 2-4 Wochen abgeholt werden, Kinderreisepässe werden sofort ausgestellt. Bei Dokumenten für Kinder ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich.

Weitere Informationen zu den Ausweisdokumenten sind auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.zwickau.de/buergerservice nachzulesen. Für eine Beratung steht der Bürgerservice im Rathaus zur Verfügung (Bürgertelefon unter 0375-830 oder per E-Mail an buergerservice@zwickau.de).

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do  08:00 – 18:00 Uhr

Mi, Fr, Sa  08:00 – 13:00 Uhr

(geschlossen am 24.01.2018)


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